Eine Rentengeschichte aus dem Leben

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Eine Rentengeschichte aus dem Leben

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Veröffentlicht von P.S. in Geschichten · 1 Januar 2019

Eine Rentengeschichte aus dem Leben

Das ein Staat Steuern von seinen Bürgen verlangt, ist normal. Doch schießt er in manchen Fällen nicht über sein Ziel hinaus?
Seit im Juli 2014 die Rente mit 63 beschlossen wurde, können einige Arbeitnehmer, so wie ich, früher als erwartet ihren Ruhestand genießen. Doch dafür gibt es Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen.
Eine dieser Voraussetzungen - 45 Beitragsjahre: Altersrente für besonders langjährig Versicherte - war für mich erfüllt, da ich seit dem 01.09.1970 lückenlos in das deutsche Rentensystem eingezahlt habe. Bereits mit einer Rentenauskunft vom August 2016 wurde ich darüber informiert, dass zu diesem Zeitpunkt die Wartezeit von 45 Jahren erfüllt habe und abschlagsfrei frühestens zum 01.04.2018 Altersrente beantragen kann.
Dabei kamen wir die Worte eines ehemaligen Arbeitskollegen wieder in denn Sinn, der vor vielen Jahren zu mir sagte: Ich gehe sobald wie möglich in Rente, denn gesundheitlich geht es mir gut und ich bekommen eine Rente, die fast höher als mein Nettolohn ist. Doch von einer Rente, die etwa gleich dem Nettolohn ist, können die Rentner heutzutage nur träumen, da unser Staat das Geld lieber wo anders ausgibt. Doch dazu komme ich noch später.
Jedenfalls teilte ich meinem Arbeitgeber schon ein Jahr vor meiner Rentenantragsstellung mit, dass ich diesen Schritt gehen werde. Und so ging die Zeit ins Land und der Zeitpunkt meiner Rentenantragstellung rückte immer näher. Wer glaubt, dass ich den freiwerdenden Arbeitsplatz für jüngere frei mache und ein/e Nachfolger/in eingestellt wird, was auch mein Gedanke war, der ist hier auf dem Holzweg. Während der gesamten Zeit war kein Bemühen erkennbar, dass ein Nachfolger/in gesucht wird. Im Dezember 2017 beantragte ich dann wie angekündigt meine Rente und Anfang März 2018 hatte ich es dann schwarz auf weiß, die Altersrente wurde ab dem 01.04.2018 bewilligt.
Ein Nachfolger/in am Arbeitsplatz wurde jedoch nicht gefunden – nun ja, in höheren Positionen wird da schon früher gesucht – aber es ist ja nur!! ein Arbeitsplatz eines normalen Arbeitnehmers und die Arbeit wurde erstmal auf die Kollegen umverteilt, die davon hell begeistert waren.
Ich machte daher den Vorschlag, ob ich stundenweise die Kollegen unterstützen kann und der Vorschlag wurde vom Arbeitgeber angenommen. So erhielt ich einen neuen, befristeten Arbeitsvertrag mit wöchentlich 15 Stunden. Doch als ich meine erste Lohnabrechnung aus diesem befristeten Arbeitsverhältnis in Händen hatte, traute ich meinen Augen nicht. Mir wurden vom sozialversicherungspflichten Bruttolohn neben Steuern, Kranken- und Pflegeversicherung auch noch Beiträge zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung abgezogen. Und ich fragte mich, kann ich jetzt arbeitslos werden und bekomme dann Arbeitslosengeld oder wird der Rentenbeitrag auf meine Rente angerechnet?
Jedenfalls legte ich beim Arbeitgeber eine Beschwerde ein, da es nicht sein kann, dass ein Rentner arbeitslos wird, bzw. die abgeführten Rentenbeiträge keine Auswirkung auf meine bereits bewilligte Rente haben.
Im Mai 2018 bekam ich dann für den Monat April 2018 eine Nachzahlung von sage und schreibe 3,74 Euro – und das ist hier kein Schreibfehler. Die Begründung für die Nachzahlung war, dass ich als Rentner bei der Krankenkasse rückwirkend anders angemeldet wurde und sich dadurch diese Nachzahlung errechnet hat. Die Abzüge für die Arbeitslosen- und Rentenversicherung sind nach den einschlägigen Vorschriften des SGB (Sozialgesetzbuches) III, IV, V, VI, IX rechtens.
So nun kommt der Begriff Regelaltersgrenze ins Spiel. Die Regelaltersgrenze wird nach diesen Vorschriften grundsätzlich mit Vollendung des 67. Lebensjahres erreicht. Für die Geburtsjahrgänge zwischen 1947 und 1964 wird diese Grenze stufenweise angehoben. Das bedeutet, das für den Jahrgang 1954 die Regelaltersgrenze mit 65 Jahren und 8 Monaten erreicht ist.
Arbeitnehmer, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, sind dann in der Arbeitslosen- und Rentenversicherung versicherungsfrei!!
Außerdem gilt für den Zeitraum bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze eine jährliche Hinzuverdienstgrenze von 6300 Euro. Alles was darüber ist, wird auf die Rente angerechnet, bzw. wird diese entsprechend gekürzt. Das muss man nicht verstehen, ist ab so.
Aha, dachte ich – schöner Staat – was ist hier mit unseren Politikern los?
Doch es geht weiter. Die Bruttorente ist zu versteuern. Doch ich frage mich immer mehr, ob unsere sogenannten Volksvertreter überhaupt noch einen Überblick über ihr Tun haben und dabei nur an ihren eigenen Geldbeutel denken.
Dass die Renten immer kleiner werden, ist ja nichts Neues. Aber – ist der Politik und unseren Volksvertretern überhaupt bewusst, dass die eingezahlten Rentenbeiträge – in meinem Beispiel waren das 580 Monate Rentenbeiträge – bereits versteuert sind? Die Steuern werden Monat für Monat nach dem jeweiligen Brutto berechnet und danach kommen die Abzüge.
Wo bleibt hier die Gerechtigkeit? Wenn einer hier behauptet, die Renten müssen finanziert werden, dann frage ich mich, was ist mit denen, die nichts in das Rentensystem einzahlen und trotzdem eine Rente bekommen?
Übrigens, maßgebend für die Besteuerung ist das Renteneintrittsjahr. Also bei Rentenbeginn im Jahr 2019 oder später steigt die Besteuerung des Rentenbetrages an!
Unsere Volksvertreter reden in der jüngsten Rentenreform davon:

Wir können zeigen, dass wir in diesem Land regieren. Doch ist das wirklich so?

Ein Blick über unsere südliche Grenze sagt mir, dass dort die Rentner wesentlich mehr Rente bekommen und es auch anders geht. Dort gibt es eine Erwerbstätigenversicherung in die Arbeitnehmer, Selbständige und Beamte einzahlen.  
Die hier erzählte Geschichte passiert auf wahren Gegebenheiten.


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