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Doppelbesteuerung der Renten

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Veröffentlicht von P.S. in Geschichten · 6 Juli 2019
Aus einem Onlinebericht in der Wirtschaftswoche (30.06.2019) kann entnommen werden, dass die Renten zum 01.07.2019 steigen. Das klingt auf den ersten Anschein erfreulich, doch befasst man sich näher mit der Materie, wird man daraus schließen, dass Rentner hier vom Staat zwei Mal zur Kasse gebeten werden. Rund 48000 Rentner werden ab Juli zusätzlich zu den schon Steuerpflichtigen Rentnern hinzukommen.

Zur Erinnerung:
 
Während des Berufslebens mit Einkommen zahlt jeder (bis auf einige Ausnahmen) in die gesetzliche Rentenkasse ein. Der Abzug des Rentenbeitrages erfolgt nach dem Bruttolohn, aus dem der Steuerbetrag errechnet und als Lohn- und ggf. als Kirchensteuer samt Solidaritätsbeitrag einbehalten wird. Also sind die Rentenbeträge, die jeder Rentner jetzt als wohlverdiente Rente erhält, schon besteuert worden – und es wird hier die selbst erwirtschaftete Rente ausbezahlt.

Wie der Onlinebericht noch aussagt, wäre eine Aufregung unangebracht, wenn die Regeln dabei gerecht wären. Doch das sind sie nicht, denn es kommt zu einer unzulässigen Doppelbesteuerung, die die Rentner schon heute und künftig trifft.

Der Bundestag hat sich Anfang Juni damit befasst, doch die große Koalition sieht kein Problem: Eine Kommission habe im Jahr 2005 faire Regeln gesucht und gefunden.

Leiter der damaligen Kommission war der Finanzwissenschaftler Bert Rürup (heute für die Handelsblatt Media Group tätig, zu der die WirtschaftsWoche gehört). Er äußerte aber 2007 wegen geänderter Rahmendaten Bedenken. Intern merkte er an, dass die gefundene Lösung „in erheblichem Umfang gegen das Verbot der Zweifachbesteuerung verstößt“. Eine Änderung sei „erforderlich“. Es geschah: nichts. Höchste Zeit, dass sich das ändert.

Damit ist klar, wer trennt sich schon von einer guten Einnahmequelle, von der es sich gut Leben lässt. Was hier alles ausgegeben wird, darauf möchte ich hier im Einzelnen nicht eingehen, doch einige möchte ich doch erwähnen: Maut auf Autobahnen; Flughafen Berlin; Gorch Fock; etc. Allen Anschein nach können die Gelder problemlos ausgeben werden, denn Konsequenzen für die Verantwortlichen sind nicht zu befürchten, die werden höchsten wegbefördert.  
So ist auch ein Bericht der Frankfurter Allgemeine im Netz zu finden, der aus dem Jahr 2016 stammt. Auch hier befasst man sich mit der Doppelbesteuerung. Im Jahr 2002 verlangten die Richter am Bundesverfassungsgericht. „Damals hatten die Verfassungsrichter die unterschiedliche steuerliche Behandlung von Renten und Pensionen für verfassungswidrig erklärt und den Gesetzgeber aufgefordert, bis zum 1. Januar 2005 ein neues Gesetz zu entwerfen. Auch wenn die Karlsruher Juristen den Bundespolitikern in der Regel größtmögliche Handlungsfreiheit lassen – in ihrem Urteil mahnten sie, bei einer Neuregelung eine doppelte Besteuerung zu vermeiden. Sie unterließen es jedoch leider, zu präzisieren, wie eine solche doppelte Besteuerung denn zu ermitteln ist. Das Bundesministerium der Finanzen handelte prompt und setzte eine Sachverständigenkommission unter Leitung von Bert Rürup ein, um die steuerrechtliche Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen neu zu ordnen.“

Auch das ARD Magazin plusminus befasst sich mit diesem Thema unter dem Titel: Doppelbesteuerung von Renten: Ignorieren Finanzgerichte das Bundesverfassungsgericht?

Wenn man online weitersucht, fällt auch ein Onlineartikel der Zeitschrift Capital mit dem Titel:  Rente - der zähe Kampf gegen die Doppelbesteuerung vom Mai 2019 auf. „Was eine Rentenreform wirklich bedeutet, macht sich erst nach Jahren bemerkbar. Und so beginnen viele Ruheständler erst ganz allmählich zu spüren, wie sich das Alterseinkünftegesetz aus dem Jahr 2005 auswirkt: Immer mehr von ihnen müssen einen Teil der Rente an das Finanzamt durchreichen.

Bis zum Jahre 2004 waren alle Renten steuerfrei, erst ab dem Jahr 2005 gilt für Zahlungen, die Rentner aus der Rentenkasse bekommen, einkommensteuerpflichtig werden – umgekehrt werden dafür die Beiträge, die Arbeitnehmer ein Leben lang an die Rentenkasse zahlen, stufenweise von der Steuer befreit.
 
Um einen harten Schnitt bei dieser völligen Neuausrichtung der Rentenbesteuerung zu vermeiden, wurde von Anfang an eine schrittweise Anpassung beschlossen: Erst ab 2040 sollen Neurentner ihre Bezüge vollständig versteuern müssen, bis dahin erhöht sich der zu versteuernde Anteil jährlich in Schritten von ein oder zwei Prozent.“

Ein jetziger Rentenbezieher zahlt heute Steuern auf Teile der monatlichen Rente – obwohl doch in der Vergangenheit schon ihre Zahlungen an die Rentenkassen besteuert wurden. Der doppelte Aderlass erhitzt die Gemüter.
Steuern zahlen ja – aber doch, bitte schön, nicht zweimal auf denselben Euro.
 
Wenn man dies alles so liest und auch versucht zu verstehen, eine Logik ist hier nicht dahinter. Von den Politikern wird nach wie vor aus dem Vollen geschöpft. Egal ob das Geld sinnvoll oder nicht ausgegeben wird. Von den wirklichen Problemen im Staat wird anscheinend keine Notiz genommen, man ist nur mit sich selbst beschäftigt – wie komme ich weiter und wo verdiene ich wieviel.
Wie schon gesagt, Konsequenzen sind nicht zu befürchten.


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